Gemeinde Hiddenhausen

Blick durch das Tor der Vorburg auf das Gut Bustedt, heute ein BiologiezentrumBlick auf das Hiddenhauser Rathaus im Ortsteil Lippinghausen im Herzen des Kreises Herford, ist einfach liebens- und kebenswert!

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Winterdienst in der Gemeinde Hiddenhausen

Eine Schneelandschaft kann zwar reizvoll sein, jedoch sind Eis und Schnee nicht nur ein Vergnügen. Damit Sie auch bei solchen Witterungsverhältnissen möglichst ohne Rutschpartien unterwegs sein können, sorgt die Gemeinde Hiddenhausen für einen geordneten Winterdienst. Beim Räumen der Gehwege und Nebenstraßen ist auch Ihr Einsatz gefragt. Hier erfahren Sie Hintergründe und erhalten Informationen zum Winterdienst und zu Ihren Räum- und Streupflichten.Schneelandschaft

Allgemeines

Was müssen Sie tun?

Wie ist zu räumen?

Wann ist zu räumen?

Was ist bei persönlicher Verhinderung zu tun?

Wer haftet im Schadenfall?


Allgemeines

Der Winterdienst ist in der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Gemeinde Hiddenhausen geregelt. Die Satzung, die auf dem Straßenreinigungsgesetz, dem Kommunalabgabengesetz und der Abgabenordnung beruht, wird vom Rat derGemeinde Hiddenhausen erlassen.

Bei Schnee und Glätte räumt und streut der Bauhof der Gemeinde Hiddenhausen öffentliche Straßen und Plätze. Gewartet werden nach Dringlichkeit die Fahrbahnen der verkehrswichtigen und gefährlichen Straßen (Winterdienststufen I und II), Fußgängerüberwege, Gehwege in öffentlichen Anlagen und vor unbebauten gemeindeeigenen Grundstücken, Fahrradwege, Brücken, Treppen sowie die Bushaltestellen.

Für Straßen, die den Winterdienststufen I und II zugeordnet sind, werden von den jeweiligen Anliegern Winterdienstgebühren erhoben.

Wichtige Voraussetzung für den rechtzeitigen Einsatz des Winterdienstes sind die aktuellen Wettermeldungen des Deutschen Wetterdienstes, die der Leiter des Bauhofes während der Winterdienstbereitschaft mehrmals täglich erhält. Um einen verkehrssicheren Zustand auf den Fahrbahnen bis zum Beginn des Berufsverkehrs zu gewährleisten, beginnen die Arbeiten je nach Wetterlage schon in der Nacht bzw. den frühen Morgenstunden.

Der Winterdienst auf den Bundes- und Landesstraßen führt der Landesbetrieb Straßenbau NRW, Straßenmeisterei Löhne, durch. In Hiddenhausen betrifft dies die Herforder Straße (B 239), die Bünder Straße (L 545) und die Löhner Straße (L 782).

Auf den Kreisstraßen erledigt der Bauhof des Kreises Herford diese Arbeiten. Dies betrifft in Hiddenhausen die Birkenstraße, Falkendieker Straße, Kirchlengerner Straße, Maschstraße, Mühlenstraße, Obere Talstraße und Untere Talstraße.

Was müssen Sie tun?

Die Winterwartung auf allen Gehwegen, Fußgänger- bzw. Nebenstraßen ist nach der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Gemeinde Hiddenhausen den Eigentümerinnen und Eigentümern der angrenzenden Grundstücke übertragen.
In diesen Straßen müssen auch die für den Fußgängerverkehr notwendigen Übergänge und gefährliche Stellen gestreut werden.
In Mehrfamilienhäusern werden die einzelnen Parteien von den Hauseigentümern oft per Mietvertrag oder Hausordnung zum Schneeräumen verpflichtet und eingeteilt.

 

Wie ist zu räumen?

  • Gehwege befreien Sie bitte in einer Breite von etwa 1,50 m, Fußgänger- bzw. Nebenstraßen, auf denen ein Gehweg nicht vorhanden ist, ab begehbarem Straßenrand ebenfalls in einer Breite von 1,50 m von Schnee.
  • Bei Glätte streuen Sie mit abstumpfenden Mitteln wie Sand, Granulat oder Splitt. Der Einsatz von Streusalz ist nur in klimatischen Ausnahmefällen (z. B. Eisregen) oder an gefährlichen Stellen (z. B. starke Gefälle- oder Steigungsstrecken) erlaubt. Wegen der pflanzenschädigenden Wirkung darf Salz oder salzhaltiger Schnee keinesfalls auf Baumscheiben oder begrünte Flächen gelangen.
  • Lagern Sie den Schnee bitte auf dem Gehwegrand zur Fahrbahn oder auf dem angrenzenden Fahrbahnrand und zwar so, dass der Fußgänger- und Fahrverkehr hierdurch nicht mehr als unvermeidbar gefährdet oder behindert wird.
  • Achten Sie darauf, dass Straßenabläufe (Gullys) und Hydranten schneefrei bleiben.
  • Schnee und Eis von Grundstücken dürfen nicht auf den Gehweg oder die Fahrbahn geschafft werden.

Wann ist zu räumen?

  • In der Zeit von 7.00 bis 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen. Das bedeutet jedoch nicht, dass bei jeder Schneeflocke sofort die Schneeschippe in die Hand genommen werden muss. Es sollte sich alles im Rahmen des Zumutbaren abspielen.
    Jeder muss im Winter mit Behinderungen und Glätte rechnen und Vorsicht walten lassen!
  • Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee muss werktags bis 7.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis 9.00 Uhr beseitigt sein.

Was ist bei persönlicher Verhinderung zu tun?

(z. B. bei Krankheit, Beruf, Urlaub)

Senioren, Kranke, Urlauber oder Berufstätige haben oft nicht die Möglichkeit, der Räumpflicht nachzukommen. Doch auch für sie gilt, was für andere gilt:

Die Gehwege müssen geräumt werden!

Insoweit müssen dann andere Personen oder eine gewerbliche Firma (z. B. Hausmeisterdienste) beauftragt werden.

Eine Übernahme der Winterwartung durch die Gemeinde Hiddenhausen ist nicht möglich.

 

Wer haftet im Schadenfall?

SchadensfallGrundstückseigentümer tragen grundsätzlich für alle Personenunfälle, die aus der Nichterfüllung Ihrer Verpflichtungen im Winterdienst entstehen, die Haftung und zwar zivilrechtlich (Schadenersatz für Personen- und Sachschäden, wie z. B. Knochenbrüche, Prellungen, Schürfwunden sowie die Beschädigung und Verschmutzung von Bekleidung), als auch strafrechtlich, insbesondere wegen fahrlässiger Körperverletzung.

Bei Eigentümern von selbstgenutzten Einfamilienhäusern werden diese Schäden über die allgemeine Privathaftpflichtversicherung abgedeckt; in allen anderen Fällen ist der Abschluss einer Haus- und Grundstückseigentümerhaftpflichtversicherung empfehlenswert.